Kurlexikon

  •  Durch die Fremdsprache der Kurwelt

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

Rehamaßnahme der gesetzlichen Krankenkassen. Droht nach einer - meistens schwereren Erkrankung - eine Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit, kann eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme geeignet sein, um die Krankheitsfolgen zu beseitigen oder die Gesundheit zu bessern, wenn die allgemeine Krankenbehandlung hierfür nicht ausreicht. Durchgeführt werden solche ambulanten Leistungen zur Rehabilitation in speziellen Einrichtungen, mit denen wir vertraglich verbunden sind. Diese Einrichtungen leisten regelmäßig auch stationäre Rehabilitation. Möglich ist die ambulante Rehabilitation auch in besonderen wohnortnahen Einrichtungen, z.B. in ambulanten Rehabilitationszentren, etwa nach einem operativen Eingriff an Gelenken oder der Wirbelsäule.

 

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