Anschlussheilbehandlung
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (z.B. nach Operationen), meist noch von den Krankenhausärzten in die Wege geleitet. Eine Leistung der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung
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