Mit den Ärzten unseres Medizinischen Dienstes stimmen sich die Krankenkassen ab, welche Maßnahme für Sie die Geeignetste ist und informieren hierüber rechtzeitig vor der geplanten Kurmaßnahme. Wenn eine Kur geplant ist, empfiehlt es sich, wegen der Kostenübernahme vor dem Kurbeginn mit dem Kostenträger in Verbindung zu treten. In jedem Fall benötigen die Patienten eine ärztliche Bestätigung über die medizinische Notwendigkeit. Die Regel ist, dass die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ein Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit einer Kur erstellen. Die Einschaltung des Medizinischen Dienstes ist jedoch nicht notwendig, wenn die Erforderlichkeit einer Kur bereits aus den uns vorliegenden ärztlichen Unterlagen hervorgeht, z.B. im Fall einer stationären Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation).
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Datum | Messe | Ort |
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12.01. – 14.01.2024 | Reisemesse | Chemnitz |
19.01. – 21.01.2024 | Reisemesse | Zwickau |
26.01. – 28.01.2024 | Reisemesse | Dresden |
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