Die Bezeichnung Luftkurort erfordert wissenschaftlich anerkannte und aus Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, die durch eine kleine Klimaanalyse nachgewiesen wird. Auch hier müssen Voraussetzungen für Klimakuren wie Wälder mit Wegen, Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie gepflegter Kurortcharakter vorhanden sein. In Luftkurorten können allerdings keine bezuschussungsfähigen Kuren durchgeführt werden, wenn nicht zugleich ein Mineralquellen- oder Moorkurbetrieb ansässig ist.
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Datum | Messe | Ort |
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12.01. – 14.01.2024 | Reisemesse | Chemnitz |
19.01. – 21.01.2024 | Reisemesse | Zwickau |
26.01. – 28.01.2024 | Reisemesse | Dresden |
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