Kurlexikon

  •  Durch die Fremdsprache der Kurwelt

Krankenkassenzuschuss

1. Wie wird eine Kur definiert?

Eine Kur kann in Kurorten mit Kurhäusern, Kurkliniken oder Wellnesseinrichtungen wahrgenommen werden. Die Kur dient zur Vorsorge und soll eine mögliche negative Änderung des Gesundheitszustandes vermeiden.

 

2. Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Jeder, der gesetzlich versichert ist, kann eine Kur beantragen. Allerdings muss eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden.

 

3. Kann ich meine Kurreise nur in Deutschland oder auch im Ausland wahrnehmen?

Ambulante Vorsorgekur in Deutschland

In Deutschland kann eine ambulante Vorsorgemaßnahme alle vier Jahre beantragt werden. Dafür wird von Ärzten drei Wochen als Minimum empfohlen, unter Umständen kann aber auch die Bezuschussung bei einem Aufenthalt unter drei Wochen erfolgen.

Zuschüsse für private Kur- oder Gesundheitsreisen im EU-Ausland

Innerhalb der EU kann die deutsche Krankenkasse private Kurrreisen unterstützen, wenn Ihr gesundheitlicher Zustand eine solche private Vorsorgemaßnahme notwendig macht. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an Deutschland.

 

4. Wie bekomme ich den Zuschuss?

a. Rücksprache mit Ihrem Hausarzt – Kurantrag

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt die Dringlichkeit der Kur im Antrag bestätigen. Zugleich stimmen Sie sich zu Hauptindikationen ab.

b. Auswahl des Kurortes und des Kurhotels

Wählen Sie den Kurort und die Unterkunft aus. Indikationen, Kontraindikationen, die Heilmittel und die möglichen Anwendungen sind wichtig für Ihre richtige Wahl.

c. Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse

Sprechen Sie vor Reiseantritt mit Ihrer Krankenkasse über eine Erstattung und informieren Sie sich über die Voraussetzungen der Bezuschussung. Reichen Sie vor Reiseantritt Ihren Antrag auf Bezuschussung unter Nennung des gewünschten Ortes und der Dauer bei der Krankenkasse ein und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. 

d. Buchung Ihres Kuraufenthaltes

Sie buchen Ihre Kurreise bei uns direkt oder im Reisebüro Ihrer Wahl. 

e. Während Ihres Kur- oder Wellnessaufenthaltes

Sie zahlen zunächst alle anfallenden Kosten selbst. Bitte informieren Sie zu Beginn Ihrer Reise das medizinische Personal, dass Sie am Ende eine Aufstellung für Ihre Krankenkasse benötigen. Lassen Sie sich eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen Anwendungen (individueller Therapieplan) aushändigen. Zudem benötigen Sie eine Preisliste des Hotels über einzelne Anwendungsmöglichkeiten. Einzelne Hotels/Kurhäuser erheben dafür eine geringe Gebühr.

f. Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse

Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie alle Bestätigungen Ihrer Kurreise bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie errechnet die Zuschusshöhe und zahlt diesen Betrag an Sie aus.

g. Besuch bei Ihrem Hausarzt

Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt über die Anwendungen und legen Sie die medizinischen Informationen vor.

 

5. Wie hoch ist der Zuschuss?

Bei der Genehmigung einer Kur in Deutschland übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 85 % der Kurmittelkosten. Für die übrigen Kosten wie Übernachtung, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten kann ein pauschaler Zuschuss bis max. 13 € pro Tag gewährt werden.

 

6. Was kann ich unternehmen, wenn die Krankenkasse eine Übernahme meiner Kurkosten ablehnt.

  • Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, so sollten Sie als Erstes einen Widerspruch einlegen. Hierbei ist Ihnen Ihr Hausarzt behilflich. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nochmal konkret nachfragen.
  • Wird Ihre Kur, trotz Widerspruch, nicht von der Versicherung übernommen, können Sie die Kosten auch bei Ihrer nächsten Lohn- und Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

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