Reiseinformationen zu Deutschland

Statistische Fakten

Hauptstadt: Berlin
Staatsform: Parlamentarische Bundesrepublik
Einwohner: 83.013.213 (Stand 2018)
Sprachen: Deutsch

Deutschland ist ein Staat in Mitteleuropa. Die Bundesrepublik Deutschland wird als Bundesstaat aus den 16 deutschen Ländern gebildet und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar. Die Länder gliedern sich gemäß dem Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung in kommunale Gebietskörperschaften. Bundeshauptstadt ist Berlin. Gemäß ihrer Verfassung versteht sich die Bundesrepublik als soziale, rechtsstaatliche und föderale Demokratie. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit knapp 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt nach den Vereinigten Staaten, Japan und der Volksrepublik China.

Geschichte und Politik
Das Deutsche Recht hat eine lange, bis in germanische Zeit zurückreichende, Tradition. Im Mittelalter wurden bedeutende Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel angelegt, die nicht Recht setzen, sondern vorhandenes Gewohnheitsrecht fixieren sollten. Ab dem 12. Jahrhundert wurde im Heiligen Römischen Reich vermehrt das Römische Recht eingeführt und übernommen, welches wegen seiner Rationalität und Wissenschaftlichkeit als dem einheimischen germanischen Recht überlegen empfunden wurde. Aufgrund der staatlichen Zersplitterung gab es aber bis ins 19. Jahrhundert hinein kein einheitliches deutsches Recht. Nur wenige Kodifikationen galten für das ganze deutsche Reich („Altes Reich“), beispielsweise die Constitutio Criminalis Carolina. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung war die Einrichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 als Rechtsmittelgericht des Reichs gegen Entscheidungen der Gerichte der einzelnen deutschen Staaten. Allerdings wurde dessen Funktionsfähigkeit dadurch geschmälert, dass bestimmte deutsche Staaten das Privilegium de non appellando besaßen, also das Privileg, dass gegen Entscheidungen der Gerichte dieser Staaten kein Rechtsmittel zum Reichskammergericht gegeben war. Im 18. Jahrhundert erließen einzelne deutsche Staaten, zum Beispiel Preußen und Österreich, einzelne wegweisende und vom Geist der Aufklärung geprägte Gesetzeskodifikationen wie das Allgemeine Preußische Landrecht. Nach der napoleonischen Ära herrschte im Deutschen Bund weiterhin Rechtszersplitterung: In den ehemaligen Rheinbund-Staaten galt der Code civil, in Preußen das Allgemeine Preußische Landrecht, während in den übrigen Staaten teilweise noch römisches und germanisches Recht angewendet wurde. Erst mit Schaffung der staatlichen Einheit im Jahr 1871 war schließlich die Voraussetzung für eine einheitliche Gesetzeskodifikation im gegründeten Deutschen Reich gegeben: Bereits 1871 wurde das Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet, zum 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft, die die Rechtspflege regelten und vereinheitlichten: Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Konkursordnung und weitere Einführungs- und Nebengesetze. Zum 1. Oktober 1879 nahm auch das Reichsgericht als oberstes Gericht des Reichs seine Arbeit auf. Im symbolträchtigen Jahr 1900 traten schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch in Kraft und schufen auch auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Handelsrechts Rechtseinheit. Die nationalsozialistische Herrschaft führte zur völligen Pervertierung des Rechts als Mittel der Gewaltherrschaft, wofür hier stellvertretend die Terrorurteile des Volksgerichtshofs zu nennen sind. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde in Deutschland dann wieder ein Rechtsstaat geschaffen. Auf dem Gebiet der DDR hingegen, wo die Doktrin der „einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ galt und Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte unbekannt waren, kehrten erst mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit im Jahr 1990 wieder rechtsstaatliche Verhältnisse ein.

Wirtschaft
Die Wirtschaft in Deutschland ist vorwiegend auf den sekundären (Industrie) und tertiären (Dienstleistung) Wirtschaftssektor konzentriert. Der primäre Sektor (insbesondere Landwirtschaft) hat einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung. Das dichtbesiedelte Industrieland ist auf Rohstoffimporte angewiesen. Deutschland weist aber eine lange Bergbautradition auf und verfügt nach wie vor bei Kohle, Edelsalzen und Baustoffen über bedeutende Rohstoffvorkommen. Mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 2,4 Billionen Euro ist Deutschland die viertgrößte Volkswirtschaft und Industrienation der Welt und hat nach den USA, China, Japan und Indien den fünftgrößten Energieverbrauch weltweit. Gemessen am BIP pro Kopf steht Deutschland weltweit an 19., in der Europäischen Union an 13. Stelle (OECD.Stat, Stand: Januar 2009). Zudem ist Deutschland die weltgrößte Exportnation. Weltweit bedeutend ist die Versicherungswirtschaft, insbesondere die Rückversicherungen. Eine Vielzahl von weltweit bedeutenden Messeveranstaltungen, vielfältige Events und Ausstellungen sowie eine im internationalen Maßstab bedeutende Museums- und Orchesterlandschaft sind wichtige Grundlage von Tourismus und Reiseverkehr von und nach Deutschland. Beim Lebensstandard liegt Deutschland laut dem Human Development Index auf Platz 4 in der Welt.

Flora
Da Deutschland in der gemäßigten Klimazone liegt, ist seine Flora von Laub- und Nadelwäldern geprägt. Örtlich weist die Flora in Deutschland eine hohe Diversifikation durch Standortfaktoren des Geländeprofils, der Geländehöhe und -geologie sowie der mesoklimatischen Lage auf. Von West nach Ost kennzeichnet die natürliche Vegetation den Übergang vom Westseitenseeklima zum Kontinentalklima. Die Laubwälder bestehen meist aus Rotbuchen, daneben sind die heute selten gewordenen Auwälder im Bereich der Flüsse und Seen und Eichen-Buchen-Mischwälder typisch; die Alpen und Mittelgebirge sind geprägt durch Schluchtwald. Der Pionierwald wird, besonders auf sandigen Flächen, vor allem von Birken und Kiefern gebildet. Allerdings werden die früher sehr verbreiteten Laubwälder mittlerweile oft durch Fichtenholzforste ersetzt.
Ohne menschlichen Einfluss würde die Vegetation in Deutschland, wie in den meisten Ländern der gemäßigten Breiten, hauptsächlich aus Wald bestehen. Davon ausgenommen sind die nährstoffarmen Heideniederungen und Moorlandschaften sowie die alpinen (Bayerische Alpen) und subalpinen (Hochschwarzwald, Hochharz und Westerzgebirge) Hochlagen, die äußerst vegetationsarm sind und in ihrem Klima kaltgemäßigt ausgeprägt sind.
Derzeit sind 29,5 Prozent der Staatsfläche bewaldet. Damit ist Deutschland eines der waldreichsten Länder in der Europäischen Union, wobei die Baumarten im Wesentlichen durch die angestrebte Nutzung bedingt sind, das heißt der Anteil an Fichten- und Kiefernwäldern entspricht nicht den natürlichen Gegebenheiten, nach denen Buchenmischwälder vorherrschen sollten. Neben den natürlich vorkommenden Pflanzen spielen heute eine Reihe von eingeführten Arten wie die Robinie eine zunehmende Rolle in der Vegetation. Der größte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind überwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, die aus Amerika eingeführt wurden, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den Flusstälern, unter anderem von Mosel, Ahr und Rhein wurde die Landschaft für den Weinanbau umgestaltet.

Fauna
Die meisten in Deutschland heimischen Säugetiere leben in den gemäßigten Laubwäldern. Im Wald leben unter vielen anderen Arten verschiedene Marderarten, Dam- und Rothirsche, Rehe, Wildschweine sowie Füchse. Biber und Otter sind seltener gewordene Bewohner der Flussauen, mit teilweise wieder steigenden Beständen. Andere ehemals in Mitteleuropa lebende Großsäuger wurden ausgerottet: Auerochse (1846), Braunbär (1835), Elch (im Mittelalter noch zahlreich), Wildpferd (19. Jahrhundert), Wisent (17./18. Jahrhundert), Wolf (1904). In neuerer Zeit wandern gelegentlich einige Elche und Wölfe aus Polen und Tschechien ein, deren Bestände sich dort wieder vermehren konnten. Speziell im Fall von Wolf und Braunbär ist die Wiederansiedlung jedoch problematisch aufgrund des schlechten Rufs der Tiere. Von dem Seeadler, mitunter vereinzelt als Vorlage für den stilisierten deutschen Wappenvogel gesehen, gibt es derzeit wieder etwa 500 Paare, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Steinadler kommt nur noch in den Bayerischen Alpen vor, der ehemals dort heimische Bartgeier wurde ausgerottet. Die häufigsten Greifvögel in Deutschland sind derzeit Mäusebussard und Turmfalke, dagegen ist der Bestand an Wanderfalken deutlich geringer. Über 50 Prozent des Gesamtbestandes an Rotmilanen brütet in Deutschland, der Bestand ist aber auf Grund der intensiven Landwirtschaft rückläufig. Dem gegenüber steht eine Vielzahl von Vögeln, die als Kulturfolger von der Anwesenheit des Menschen profitieren, insbesondere die in vielen Städten lebenden Stadttauben, Amseln (frühere Waldvögel), Spatzen und Meisen, für deren Überleben auch die Winterfutter-Industrie sorgt, sowie Krähen und Möwen auf Müllkippen. Eine Besonderheit ist die weltweit nördlichste Flamingo-Kolonie im Zwillbrocker Venn. Der früher in den Flüssen häufig vorkommende Lachs wurde im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert weitgehend ausgerottet, konnte aber in den 1980er-Jahren im Rhein wieder angesiedelt werden. Der letzte Stör wurde 1969 in Deutschland gefangen. In vielen Teichen werden die erst von den Römern eingeführten Karpfen gehalten. Der an der Nord- und Ostseeküste lebende Seehund wurde zeitweise nahezu ausgerottet, mittlerweile gibt es im Wattenmeer wieder einige tausend Exemplare. Das Wattenmeer ist insbesondere im Winter Rastplatz für Vögel aus den nördlichen Breiten.

Zu den lange heimischen Tieren hat sich eine beachtliche Anzahl an Neozoen angesiedelt. Zu den bekanntesten Vertretern gehören Waschbär, Marderhund, Halsbandsittich und Nilgans.

Bevölkerung

Religion
In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen, sie sind demnach zwar keine staatliche Institution, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wie der größte Teil West- und Mitteleuropas ist das heutige Deutschland in einem bis zur Antike zurückreichenden historischen und kulturellen Kontext christlich-abendländisch, und seit etwa dem 18. Jahrhundert ebenso aufgeklärt-wissenschaftlich geprägt. Dieser Prägung liegen Einflüsse aus der antiken griechischen und römischen Kultur ebenso zugrunde wie jüdische und christliche Traditionen, die sich seit Beginn der Christianisierung Nordwesteuropas, ab etwa dem 4. Jahrhundert, mit germanischen Traditionen vermischt hatten. Das Gebiet des heutigen Deutschland wurde seit dem frühen Mittelalter christianisiert. In der fränkischen Zeit wurde im Reich Karls des Großen die entsprechende Missionierung, teilweise durch Zwangsmaßnahmen abgeschlossen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation begann die christliche Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts, angeführt von Martin Luther. Sie prägt die religiöse Landschaft im deutschen Sprachraum bis heute mit. Die Mehrheit der deutschen Staatsbürger gehört einer christlichen Konfession an. Die DDR hatte eine atheistische Weltanschauung propagiert und vermittelt (siehe Jugendweihe) und den Kirchenaustritt gefördert. Nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich ist in Deutschland die drittgrößte jüdische Gemeinschaft Europas. Bestimmte christliche Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden erheben von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer, die der Staat gegen eine Aufwandsentschädigung einzieht und an die jeweiligen Kirchen (beziehungsweise an den Zentralrat der Juden in Deutschland) weiterleitet. Des Weiteren ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den Schulen (mit Ausnahme weniger Länder wie Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieser Unterricht wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen christlichen Amtskirchen abgehalten.

Feiertage

Der Nationalfeiertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Er ist der einzige vom Bund festgelegte Feiertag. Alle anderen Feiertage sind Angelegenheit der Länder. Es gibt acht weitere Tage, die in allen 16 Ländern Feiertage sind: mit christlichem Hintergrund: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und die beiden Weihnachtsfeiertage; ohne christlichen Hintergrund: Neujahr und der Tag der Arbeit. Zusammen mit allen Sonntagen gelten die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“.
Die Kieler Woche, eine seit Ende des 19. Jahrhunderts in Kiel ausgetragene Segelregatta, ist das größte Segelsportereignis der Welt und zugleich das größte Sommerfest im Norden Europas.